Studie: Radon in Betrieben in Radonschutzgebieten

Die Studie wurde in Kooperation vom BMK und der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) von Juni 2021 bis etwa März 2022 durchgeführt. Es wurden rund 150 Unternehmen gesucht, die im Gegenzug für kostenlose Messungen die bei ihnen erhobenen Daten und Informationen zur Verfügung stellen. Diese fließen in österreichweite Empfehlungen zur Erhebung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen ein.

Hintergrund

Das neue Strahlenschutzgesetz 2020 trat im Jahr 2020 in Kraft und regelt erstmals den Schutz von Arbeitskräften an Arbeitsplätzen in Radonschutzgebieten. Radonschutzgebiete werden in der Radonschutzverordnung ausgewiesen. Detaillierte Informationen zur Radonsituation in Österreich und zum Hintergrund der Festlegung der Radonschutzgebiete finden sich im Artikel Radonkarte.

Bei Radonschutzgebieten handelt es sich um Gebiete, in denen aufgrund der Eigenschaften des Bodens mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit hohen Radonkonzentrationen in Innenräumen zu rechnen ist. In diesen Gebieten sieht das Strahlenschutzgesetz 2020 vor, dass an allen Arbeitsplätzen im Erdgeschoß und in Kellergeschoßen die Radonkonzentration gemessen wird. Ziel ist der Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte.

Um der Messverpflichtung nachzukommen, muss jene Person, die für die an diesen Arbeitsplätzen ausgeübten beruflichen Betätigungen verantwortlich ist, die Ermittlung der Radonkonzentration an jedem dieser Arbeitsplätze veranlassen. Die Messung muss von einer ermächtigten Überwachungsstelle durchgeführt werden. Eine Liste der ermächtigten Überwachungsstellen befindet sich im Artikel über ermächtigte Stellen in Österreich.

 

Studie

Für die Studie stand ein Kontingent von Radonmessgeräten zur Verfügung. Zwischen 14. Juni und 30. Juli 2021 konnten sich Unternehmen für die Teilnahme an der Studie bewerben. Voraussetzungen für die Teilnahme waren:

  • Mindestens ein Standort des Unternehmens befindet sich in einem Radonschutzgebiet und hat Arbeitsplätze im Erdgeschoß oder in Kellergeschoßen.
  • Das Unternehmen ist durch die neuen rechtlichen Bestimmungen erstmals verpflichtet, die Radonkonzentration an Arbeitsplätzen zu erheben. Dies ist erfüllt, wenn das Unternehmen nicht vom Geltungsbereich der Natürliche Strahlenquellen-Verordnung erfasst war. Dies sind beispielsweise Wasserversorgungsanlagen, Unternehmen mit untertägigen Arbeitsbereichen und Radonkureinrichtungen.
  • Das Unternehmen ist bereit, seiner gesetzlichen Messverpflichtung im zweiten Halbjahr 2021 nachzukommen.

Die teilnehmenden Unternehmen wurden aus den eingelangten Bewerbungen aufgrund ihrer Eignung für die Studie ausgewählt (Kriterien nachstehend) und umgehend vom BMK verständigt. Es bestand kein Rechtsanspruch. Um einen möglichst repräsentativen Querschnitt über Unternehmen in Radonschutzgebieten zu erhalten, wurden bei der Auswahl Unternehmensgröße, Unternehmenssparte, Standort sowie Zeitpunkt der Bewerbung berücksichtigt.

Die Ergebnisse der Studie fließen in österreichweite Empfehlungen zur Erhebung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen in Radonschutzgebieten ein.