Häufig gestellte Fragen

Allgemein

Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas. Es entsteht durch radioaktiven Zerfall aus Uran, das in allen Böden und Gesteinen vorkommt. Als Gas entweicht Radon aus dem Boden und vermischt sich mit der Luft. Radon ist geruch-, farb- und geschmacklos und kann vom Menschen nicht wahrgenommen werden.

Aus dem Gebäudeuntergrund gelangt Radon durch Spalten und Risse im Fundament in die Raumluft von Gebäuden. Radon kann auch aus Baumaterialien freigesetzt werden. In Gebäuden können unter ungünstigen Bedingungen hohe Radonkonzentrationen entstehen. Im Freien verflüchtigt sich Radon hingegen schnell.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Radon und seine Folgeprodukte als nachweislich krebserregenden Stoff ein. Radon steht somit auf der gleichen Stufe wie Tabakrauch und Asbest. Zusätzlich bildet Radon den größten Beitrag zur durchschnittlichen Strahlenbelastung des Menschen in Österreich. Radon ist nach dem Rauchen die häufigste Ursache für Lungenkrebs! Bei Personen, die niemals geraucht haben, ist Radon sogar die häufigste Ursache für diese Krebsart. Andere gesundheitliche Beschwerden werden nach derzeitigem Wissensstand nicht durch Radon verursacht.

Genau genommen sind die Radonfolgeprodukte Blei, Polonium und Wismut für die schädliche Strahlenbelastung verantwortlich. Als Gas bleibt Radon nur kurz in den Atemwegen und wird schnell wieder ausgeatmet. Die Radonfolgeprodukte jedoch bleiben in den feuchten Atemwegen hängen. Die Radonfolgeprodukte können Zellen im Lungengewebe schädigen und so zu Lungenkrebs führen.

Radonmessungen im Privathaushalt

Klarheit schafft nur eine Messung der Radonkonzentration in der Raumluft Ihres Hauses. Kein Haus gleicht dem anderen, da die Radonkonzentration von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Hierzu zählen die geologische Beschaffenheit des Bodens, die Bauweise des Gebäudes und das Lüftungsverhalten der Bewohner. Kein Haus gleicht dem anderen. Um die Radonkonzentration zu bestimmen, müssen Sie eine Langzeitmessung durchführen.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ermöglicht im Rahmen seiner Tätigkeiten zum Radonschutz eine kostenlose Radonmessung mit zwei Radondetektoren in Ihrem Privathaushalt. Für diese Messungen wird vom BMK zwei Mal pro Jahr ein Kontingent von Radondetektoren zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Informationen zur kostenlosen Radonmessung in Privathaushalten finden Sie hier.

Eine Langzeitmessung dauert ungefähr sechs Monate. Damit werden tageszeitliche und jahreszeitliche Schwankungen der Radonkonzentration im Haus erfasst. Mehr als die Hälfte des Messzeitraums soll in die Heizperiode fallen.

Die Messung erfolgt mit zwei Radondetektoren in den beiden meist genutzten Wohnräumen. Die Messgeräte müssen für den gesamten Messzeitraum im gleichen Raum stehen bleiben. Die Wohnräume sollen aber ganz normal genutzt werden.

Nein, der Radondetektor muss nicht eingeschaltet werden. Nehmen Sie den Radondetektor einfach aus der Verpackung heraus. Der Radondetektor beginnt ab diesem Zeitpunkt zu messen.

Nein, Radondetektoren sind nicht gefährlich, verursachen keine Geräusche und strahlen nicht. Sie sind etwa so groß wie Filmdosen, bestehen aus Kunststoff und benötigen keine Stromversorgung.

Die zwei Radondetektoren werden in den beiden meist genutzten Wohnräumen aufgestellt, da die Radonkonzentration dort bestimmt werden soll, wo Sie sich am meisten aufhalten. Meist sind dies Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer oder Küche.

Nein, eine Radonmessung in unbewohnten Kellerräumen ist nicht sinnvoll. Die Radonkonzentration soll unbedingt in den beiden Wohnräumen gemessen werden, in denen Sie die meiste Zeit verbringen.

Hinweis: Befindet sich jedoch einer der beiden meist genutzten Wohnräume im Keller, beispielsweise ein Kinderzimmer, kann die Messung dort stattfinden.

Radondetektoren sollen außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufgestellt werden. Grundsätzlich soll für die Detektoren ein freier Platz gewählt werden, der:

  1. nicht direkt neben einem Fenster oder einer Tür liegt (Zugluft vermeiden),
  2. nicht erwärmt wird (durch Sonneneinstrahlung oder Heizung),
  3. mindestens 10 cm von Wand und Boden entfernt liegt.

Bitte beachten Sie, dass die Detektoren den ganzen Messzeitraum über im selben Raum bleiben müssen.

Messergebnis

Grundsätzlich soll die Radonkonzentration in Innenräumen so gering wie möglich sein. Es gibt aber einen Referenzwert. Dieser beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m³) und bezieht sich auf den Jahresmittelwert der Radonkonzentration.

Die Radonkonzentration wird in Becquerel pro Kubikmeter Luft gemessen (Bq/m³). Die Einheit Becquerel beschreibt die mittlere Anzahl an Atomkernen, die in einer Sekunde zerfallen. Beispiel: Eine Radonkonzentration von 300 Bq/m³ bedeutet, dass in einem Kubikmeter Luft pro Sekunde 300 Radonkerne zerfallen und dabei Strahlung aussenden.

In diesem Fall besteht kein Handlungsbedarf.

Hinweis: Sollten Sie Sanierungen oder Umbauten (Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Durchbrüche im Fundamentbereich) planen, besprechen Sie das Thema Radon mit der ausführenden Firma. Denn bauliche Änderungen am Gebäude können zu einer Erhöhung der Radonkonzentration in Innenräumen führen.

Ist zu viel Radon in Ihrem Haus, besteht Handlungsbedarf!

Als Erstmaßnahme hilft regelmäßiges Quer- und Stoßlüften im Wohnbereich oder die Umnutzung von Räumen. Zur dauerhaften Senkung der Radonkonzentration gibt es einfache und erprobte Methoden. Wenden Sie sich für Erstinformationen an die Österreichische Fachstelle für Radon oder an Ihre Landes-Bauabteilung! Eine Liste mit Fachleuten im baulichen Radonschutz finden Sie hier.

Nein, es gibt keinen Grenzwert. Es gibt keine Schwelle, unterhalb der Radon nicht mehr gesundheitsschädlich ist. Daher gilt, je niedriger die Radonkonzentration, desto besser.

Neubau, Sanierung, Hauskauf

Ja, Radonschutz wird in allen Bundesländern durch die Baugesetzgebung geregelt. 

Die neue Radonschutzverordnung enthält eine Liste jener Gemeinden, die als Radonschutzgebiete gelten. In Radonschutzgebieten sind Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Arbeitnehmer:innen verpflichtend vorgeschrieben. Diese Maßnahmen sind im neuen Strahlenschutzgesetz 2020 festgelegt und werden in der zugehörigen Radonschutzverordnung näher beschrieben.
Außerdem weist die Radonschutzverordnung jene Gemeinden aus, die zukünftig als Radonvorsorgegebiete gelten. In Radonvorsorgegebieten sind in Abhängigkeit von den jeweiligen Landesvorschriften vorbeugende Radonschutzmaßnahmen bei allen Neubauten vorzusehen.

Es gibt verschiedene bautechnische Maßnahmen zum Schutz vor Radon, die in einer Österreichischen Norm festgelegt sind (siehe ÖNORM S 5280-2 Radon – Technische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden).

Grundsätzlich gilt, je dichter die Gebäudehülle gegen das Erdreich ausgeführt ist, desto geringer ist das Radonrisiko. Vorsorgemaßnahmen sind zudem viel einfacher, billiger und effizienter als nachträgliche Sanierungen. Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten, um die beste Lösung für Ihr neues Haus zu finden.

Hinweis: Nach Fertigstellung des Gebäudes wird eine Kontrollmessung empfohlen.

Hinweis: Oberösterreich fördert Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten im Radonrisikogebiet

Oberösterreich

Gefördert werden in Oberösterreich Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten in Radonvorsorge- und Radonschutzgebieten und bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 500 Becquerel pro Kubikmeter. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Messung von Radon in der Bodenluft (Bodengasmessung) ist technisch grundsätzlich möglich. Es wird jedoch davon abgeraten, da sie sehr aufwendig und kostenintensiv, aber nicht sehr aussagekräftig ist. Die Radonkonzentration hängt nicht nur von der Bodengaskonzentration, sondern auch von der Bauweise des Gebäudes ab. Einfacher und wirksamer ist der Einbau von Vorsorgemaßnahmen im Neubau.

Radonvorsorgemaßnahmen sind in Österreich verpflichtend.

Das Land Oberösterreich hat eine Broschüre für Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten und Generalsanierungen herausgegeben.

Einfache Radonsanierungen kosten einige hundert Euro. Sind die Sanierungsmaßnahmen aufwendiger, können Kosten bis zu 10.000 Euro anfallen. Maßnahmen reichen dabei vom Abdichten von Bauteilen wie der Bodenplatte bis hin zum Absaugen der Bodenluft unterhalb der Bodenplatte. Verschiedene Maßnahmen sind in der ÖNORM S 5280-3 Radon – Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden angeführt.

Hinweis: Nach der Radonsanierung wird eine Kontrollmessung empfohlen.

Hinweis: Oberösterreich, Steiermark und Tirol fördern bautechnische Sanierungen bei hohen Radonkonzentrationen.

Oberösterreich

Gefördert werden in Oberösterreich Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten in Radonvorsorge- und Radonschutzgebieten und bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 500 Becquerel pro Kubikmeter. Weitere Informationen finden Sie hier.

Steiermark

Das Land Steiermark bietet eine Förderung von baulichen Adaptierungsmaßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration in Wohnräumen an. Eine Förderung beantragen können BewohnerInnen von Wohnhäusern und Wohnungen mit einer Radonkonzentration von mehr als 1.000 Bq/m³. Weitere Informationen finden Sie hier.

Tirol

Maßnahmen zur Senkung der Radonbelastung werden mit der Grundförderung gefördert und gilt nur für Privathaushalte mit Hauptwohnsitz in Tirol. Eine Förderung wird nur für den Gebäudebestand (nicht für einen Neubau) gewährt. Die Kostenobergrenze liegt bei € 4.000 ,- (inkl. USt). Das Bauvorhaben muss mind. 10 Jahre als sein (Datum Baubescheid).

Klären Sie die Radonsituation nach Möglichkeit mit einer Langzeitmessung ab. Eine Langzeitmessung dauert ungefähr sechs Monate und soll unbedingt bei normaler Raumnutzung erfolgen. Eine Messung ist daher nur in bewohnten Räumen sinnvoll.

Kurzzeitmessungen werden nicht empfohlen, da kein aussagekräftiger Vergleich mit dem Referenzwert möglich ist.

Tipp: Was Sie beim Kauf eines Hauses beachten sollten

Radon im Trinkwasser

Trinkwasser hat in den meisten Fällen keine Auswirkung auf die Radonkonzentration in Innenräumen.

Nur in Einzelfällen kann das im Wasser gelöste Radon zu einer erhöhten Radonkonzentration in Wohnungen führen, zum Beispiel wenn die Wasserversorgung aus dem eigenen Brunnen erfolgt oder das Wasser unmittelbar von der Quelle in das Haus geleitet wird. Der Beitrag zur gesamten Radonexposition ist aber in der Regel vernachlässigbar. Im Übrigen regelt die Trinkwasserverordnung, wie hoch die Radonkonzentration im Trinkwasser sein darf. Behördliche Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt.