Gesetzliche Regelung des Gesundheitsschutzes vor Radon Strahlenschutzgesetz und Radonschutzverordnung
Das Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) sorgt gemeinsam mit der Radonschutzverordnung (RnV) für einen umfassenden Schutz vor Radon in Wohnungen und am Arbeitsplatz.
Die Radonschutzverordnung legt insbesondere fest:
- den Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) für die Radonkonzentration,
- die Bestimmung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden sowie am Arbeitsplatz,
- die Gebiete, in denen Radonmessungen an Arbeitsplätzen verpflichtend sind (Radonschutzgebiete),
- die Ausnahmebestimmungen von der Verpflichtung zur Radonmessung am Arbeitsplatz, sowie
- die Gebiete, in denen Radonvorsorgemaßnahmen in Neubauten zu treffen sind (Radonvorsorgegebiete).
Weitere Informationen zum österreichischen Strahlenschutzrecht finden Sie auf der Webseite des Umweltschutzministeriums.
Nationaler Radon-Maßnahmenplan
Der Radon-Maßnahmenplan dient als grundlegende Leitlinie zum Schutz vor Radon in Österreich.
Durch den Radon-Maßnahmenplan werden die bereits bestehenden Aktivitäten Österreichs im Radonschutz noch besser koordiniert. Er zeigt Strategien zur Umsetzung neuer bzw. zur Verbesserung bestehender Radonschutzmaßnahmen auf.
Ziel des Radon-Maßnahmenplans ist es, die Radonexposition der Bevölkerung in Österreich zu reduzieren. Die durch Radon verursachte Lungenkrebsrate soll gesenkt werden.
Für den Zeitraum bis Ende 2025 wurde ein Umsetzungsplan erarbeitet, dessen Fortschritte jährlich dokumentiert und evaluiert wurden. Auf Basis dieser Evaluierung entstand der neue Umsetzungsplan für 2026–2030 mit neun weiterentwickelten und neuen Strategien. Die Umsetzung erfolgt unter Federführung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und der österreichischen Fachstelle für Radon in Zusammenarbeit mit Ländern und Partnerorganisationen. Die Ergebnisse werden weiterhin jährlich veröffentlicht.