Häufig gestellte Fragen
Allgemein
Radon ist ein radioaktives Edelgas, das sich in Gebäuden anreichern kann. Es ist die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs in Österreich. Es entsteht durch radioaktiven Zerfall aus Uran, das in allen Böden und Gesteinen vorkommt. Radon ist geruch-, farb- und geschmacklos und kann vom Menschen nicht wahrgenommen werden.
Durch Risse im Fundament oder durch undichte Leitungsdurchführungen kann Radon aus dem Boden ins Gebäude eindringen und sich in der Innenraumluft ansammeln. Die Radonkonzentration im Gebäude ist abhängig von den lokalen Bodeneigenschaften, der Bauweise, den Baumaterialien sowie der Nutzungsweise der Räumlichkeiten (Lüftung etc.).
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Radon und seine Folgeprodukte als nachweislich krebserregenden Stoff ein. Radon steht somit auf der gleichen Stufe wie Tabakrauch und Asbest. Radon bildet den größten Beitrag zur durchschnittlichen Strahlenbelastung des Menschen in Österreich. Radon ist nach dem Rauchen die häufigste Ursache für Lungenkrebs! Bei Personen, die niemals geraucht haben, ist Radon sogar die häufigste Ursache für diese Krebsart. Andere gesundheitliche Beschwerden werden nach derzeitigem Wissensstand nicht durch Radon verursacht.
Die Österreichische Fachstelle für Radon ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anliegen zum Thema Radonschutz in Österreich. Ihre Hauptaufgabe ist die Umsetzung des nationalen Radon-Maßnahmenplans, mit dem Ziel, die österreichische Bevölkerung vor den negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Radon zu schützen.
Folgende Anlaufstellen bieten Auskunft zum Thema Radonschutz:
➔ Ansprechpersonen in den Bundesländern
➔ Ermächtigte Überwachungsstellen/Messstellen für Radon
Gesundheitsrisiko durch Radon
Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Radon nach dem Rauchen die häufigste Ursache für Lungenkrebs. Über die Atmung gelangen Radon und seine radioaktiven Folgeprodukte in die Lunge. Genau genommen sind die radioaktiven Folgeprodukte von Radon (Blei, Polonium und Wismut) für die schädliche Strahlenbelastung verantwortlich. Als Gas bleibt Radon nur kurz in den Atemwegen und wird schnell wieder ausgeatmet. Die Radonfolgeprodukte jedoch bleiben in den feuchten Atemwegen hängen. Die Radonfolgeprodukte können Zellen im Lungengewebe schädigen und so zu Lungenkrebs führen.
Die Radonkonzentration in Innenräumen soll grundsätzlich so gering wie möglich sein. Es gibt aber einen Referenzwert. Dieser beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m³) und bezieht sich auf den Jahresmittelwert der Radonkonzentration. Wurden Radonwerte über 300 Bq/m³ festgestellt, besteht Handlungsbedarf!
Die schädliche Wirkung von Radon und Rauchen verstärkt sich gegenseitig. Das bedeutet, dass das Gesundheitsrisiko durch Radon für Menschen, die rauchen oder geraucht haben, besonders erhöht ist.
Radon ist eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs. Bei Personen, die niemals geraucht haben, ist Radon die häufigste Ursache für diese Krebsart. Andere gesundheitliche Beschwerden werden nach derzeitigem Wissensstand nicht durch Radon verursacht.
Das Einatmen von Radon und seinen Folgeprodukten stellt immer ein gesundheitliches Risiko dar. Bei Radontherapien wird Radon für medizinische Zwecke eingesetzt. Eine Radonkur soll nur dann gemacht werden, wenn sie aus medizinischer Sicht notwendig ist. Es ist dabei zu klären, wie die Vorteile (Schmerzlinderung, geringerer Medikamentenbedarf) gegenüber den Nachteilen (geringfügig erhöhtes Lungenkrebsrisiko) einzuschätzen sind. Es obliegt den behandelnden Ärzt:innen, den Nutzen und das Risiko gegeneinander abzuwägen. Von Radonanwendungen zu Wellnesszwecken ist abzuraten.
Trinkwasser hat in den meisten Fällen keine Auswirkung auf die Radonkonzentration in Innenräumen.
Nur in Einzelfällen kann das im Wasser gelöste Radon zu einer erhöhten Radonkonzentration in Wohnungen führen, zum Beispiel wenn die Wasserversorgung aus dem eigenen Brunnen erfolgt oder das Wasser unmittelbar von der Quelle in das Haus geleitet wird. Der Beitrag zur gesamten Radonexposition ist aber in der Regel vernachlässigbar. Im Übrigen regelt die Trinkwasserverordnung, wie hoch die Radonkonzentration im Trinkwasser sein darf. Behördliche Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt.
Radongebiete
Österreich weist eine der höchsten Radonbelastungen weltweit auf. Ursache dafür sind die Eigenschaften des Untergrunds, insbesondere die Zusammensetzung und Durchlässigkeit des Bodens. Erhöhte Radonbelastungen in Innenräumen können überall in Österreich auftreten. Um Auskunft über den tatsächlichen Radonwert in Innenräumen zu erhalten, ist eine Radonmessung erforderlich. Eine Radonmessung ist einfach und kostengünstig durchzuführen.
Auf Basis von mehr als 50.000 Radonmessungen in Gebäuden wurden in der Radonschutzverordnung (RnV) die Radonschutzgebiete und Radonvorsorgegebiete festgelegt. Die interaktive Radonkarte zeigt, in welchem Gebiet Ihre Gemeinde liegt.
In Radonvorsorgegebieten sind vorbeugende Radonschutzmaßnahmen bei allen Neubauten und auch bei Generalsanierungen verpflichtend.
Auf Basis von mehr als 50.000 Radonmessungen in Gebäuden wurden in der Radonschutzverordnung (RnV) die Radonschutzgebiete und Radonvorsorgegebiete festgelegt. Die interaktive Radonkarte zeigt, in welchem Gebiet Ihre Gemeinde liegt.
In Radonschutzgebieten sind bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Radon bei Neubauten und Generalsanierungen verpflichtend vorgeschrieben.
Zusätzlich sind Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Arbeitnehmer:innen verpflichtend vorgeschrieben, insbesondere die Messung von Radon an Arbeitsplätzen in Erdgeschoßen und in Kellergeschoßen.
Radonmessung
Für Privathaushalte gibt es in Österreich zweimal pro Jahr (KW28 und KW48) die Möglichkeit eine kostenlose Radonmessung mit zwei Radondetektoren durchzuführen. Weitere Informationen zu Registrierung und Ablauf finden Sie hier:
➔ Kostenlose Radonmessung in Privathaushalten
Eine Radonmessung kostet etwa 30 bis 50 Euro (ein Messdetektor inklusive Auswertung und Ergebnis).
Eine Radonmessung kann in Österreich bei den ermächtigten Überwachungsstellen beauftragt werden.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) ermöglicht im Rahmen seiner Tätigkeiten zum Radonschutz eine kostenlose Radonmessung mit zwei Radondetektoren in Ihrem Privathaushalt in Österreich. Für diese Messungen wird vom BMLUK zwei Mal pro Jahr ein Kontingent von Radondetektoren zur Verfügung gestellt. Weiterführende Informationen zur kostenlosen Radonmessung in Privathaushalten finden Sie hier:
Klarheit schafft nur eine Messung der Radonkonzentration in der Raumluft Ihres Hauses. Kein Haus gleicht dem anderen, da die Radonkonzentration von verschiedenen Faktoren abhängt. Hierzu zählen die geologische Beschaffenheit des Bodens, die Bauweise des Gebäudes und das Lüftungsverhalten der Bewohner:innen. Um die Radonkonzentration zu bestimmen, müssen Sie eine Langzeitmessung durchführen.
Eine Langzeitmessung dauert mindestens sechs Monate. Damit werden tageszeitliche und jahreszeitliche Schwankungen der Radonkonzentration im Haus erfasst. Mehr als die Hälfte des Messzeitraums muss in die Heizperiode fallen.
In Haushalten erfolgt die Messung mit zwei Radondetektoren in den beiden meist genutzten Wohnräumen. Die Detektoren müssen für den gesamten Messzeitraum im gleichen Raum stehen bleiben. Die Wohnräume sollen aber ganz normal genutzt werden.
Der Radondetektor muss nicht eingeschaltet werden. Nehmen Sie den Radondetektor einfach aus der Verpackung heraus.
Der Radondetektor beginnt ab diesem Zeitpunkt zu messen.
Radondetektoren sind nicht gefährlich, geräuschlos und strahlen nicht. Sie sind klein und benötigen keine Stromversorgung.
Bei einer Messung in einem Haushalt werden die zwei Radondetektoren in den beiden meist genutzten Wohnräumen aufgestellt, da die Radonkonzentration dort bestimmt werden soll, wo Sie sich am meisten aufhalten.
Meist sind dies Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer oder Küche.
Bei Messungen in anderen Gebäuden oder am Arbeitsplatz kontaktieren Sie bitte eine ermächtigte Überwachungsstelle:
Radondetektoren sollen außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufgestellt werden. Grundsätzlich soll für die Detektoren ein freier Platz gewählt werden, der:
- nicht direkt neben einem Fenster oder einer Tür liegt (Zugluft vermeiden),
- nicht erwärmt wird (durch Sonneneinstrahlung oder Heizung),
- mindestens 10 cm von Wand und Boden entfernt liegt
- in Sprechhöhe liegt (Höhe in der man auch die Luft einatmet)
Bitte beachten Sie, dass die Detektoren den ganzen Messzeitraum über im selben Raum bleiben müssen.
Eine Radonmessung in unbewohnten Kellerräumen ist nicht sinnvoll. Die Radonkonzentration soll unbedingt in den beiden Wohnräumen gemessen werden, in denen Sie die meiste Zeit verbringen.
Hinweis: Befindet sich jedoch einer der beiden meist genutzten Wohnräume im Keller, kann die Messung dort stattfinden.
Gute Zeiträume, um eine Radonmessung im Haushalt zu beginnen, sind Mitte Juli bis August sowie Mitte November bis Dezember. Dies liegt daran, dass die Messung mindestens 6 Monate dauert und zur Hälfte in den Wintermonaten stattfinden soll.
Mithilfe des Messzeitrechners können Sie das Messzeitende ermitteln:
Bei Messungen in anderen Gebäuden oder am Arbeitsplatz kontaktieren sie bitte eine ermächtigte Überwachungsstelle:
Für die kostenlose Radonmessung senden Sie die Detektoren nach Ablauf der Messdauer (mind. 6 Monate) ausreichend frankiert an folgende Adresse:
AGES GmbH
RARA - Radon
Wieningerstraße 8
4020 Linz
Bei anderen Messungen kontaktieren Sie bitte Ihre ermächtigte Überwachungsstelle:
Bei der kostenlose Messkampagne für Privathaushalte dauert die Auswertung 6 bis 8 Wochen nach Erhalt der Detektoren. Sie erhalten Ihre Ergebnisse per E-Mail.
Bei anderen Messungen kontaktieren Sie bitte Ihre ermächtigte Überwachungsstelle:
Bewertung Messergebnis
Grundsätzlich soll die Radonkonzentration in Innenräumen so gering wie möglich sein. Es gibt aber einen Referenzwert. Dieser beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m³) und bezieht sich auf den Jahresmittelwert der Radonkonzentration. Die durchschnittliche Radonkonzentration soll unter dem Referenzwert liegen.
In diesem Fall besteht kein Handlungsbedarf. Sie können aber zum Beispiel durch einfache Maßnahmen wie Quer- und Stoßlüften die Radonkonzentration vorübergehend weiter senken.
Sollten Sie Sanierungen oder Umbauten (Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Durchbrüche im Fundamentbereich) planen, besprechen Sie das Thema Radon mit der ausführenden Firma. Denn bauliche Änderungen am Gebäude können zu einer Erhöhung der Radonkonzentration in Innenräumen führen.
Ist zu viel Radon in Ihrem Haus, besteht Handlungsbedarf!
Als Erstmaßnahme hilft regelmäßiges Quer- und Stoßlüften im Wohnbereich oder die Umnutzung von Räumen. Zur dauerhaften Senkung der Radonkonzentration gibt es einfache und erprobte Methoden. Die Beratung durch eigens geschulte Fachleute für den baulichen Radonschutz hilft bei der richtigen Auswahl der Sanierungsmaßnahme!
➔ Liste Fachleute baulicher Radonschutz
Informieren Sie sich auch bei den Experten:innen der Bundesländer zum Thema Radon. Die Länder Oberösterreich, Steiermark und Tirol fördern bautechnische Sanierungen bei hohen Radonkonzentrationen.
➔Ansprechpersonen in den Bundesländern
Nutzen Sie auch die Möglichkeit der kostenlosen Radonmessung zur Kontrolle des Sanierungserfolges!
Danach wird eine neuerliche Radonmessung alle 10 Jahre (in Radonvorsorgegebieten) und alle 5 Jahre (in Radonschutzgebieten) empfohlen.
Neubau, Sanierung, Hauskauf
Radonschutzmaßnahmen sind bei allen Neubauten zu treffen und werden in allen Bundesländern durch die Baugesetzgebung geregelt.
Es gibt verschiedene bautechnische Maßnahmen zum Schutz vor Radon, die in einer österreichischen Norm festgelegt sind (siehe ÖNORM S 5280-2 Radon–Technische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden).
Grundsätzlich gilt, je dichter die Gebäudehülle gegen das Erdreich ausgeführt ist, desto geringer ist das Radonrisiko. Vorsorgemaßnahmen sind zudem viel einfacher, billiger und effizienter als nachträgliche Sanierungen. Lassen Sie sich von einer Fachperson für baulichen Radonschutz beraten, um die beste Lösung für Ihr neues Haus zu finden.
➔ Liste Fachleute baulicher Radonschutz
Hinweis: Nach Fertigstellung des Gebäudes wird eine Kontrollmessung empfohlen.
Hinweis: Das Land Oberösterreich fördert Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten in Radonvorsorge- und Radonschutzgebieten. Ebenfalls hat das Land Oberösterreich eine Broschüre für Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten und Generalsanierungen herausgegeben.
Die Messung von Radon in der Bodenluft (Bodengasmessung) ist technisch grundsätzlich möglich. Es wird jedoch davon abgeraten, da sie sehr aufwendig und kostenintensiv, aber nicht sehr aussagekräftig ist. Die Radonkonzentration hängt nicht nur von der Bodengaskonzentration, sondern auch von der Bauweise des Gebäudes ab. Einfacher und wirksamer ist der Einbau von Vorsorgemaßnahmen im Neubau.
Radonvorsorgemaßnahmen sind in Österreich verpflichtend.
Einfache Radonsanierungen kosten einige hundert Euro. Sind die Sanierungsmaßnahmen aufwendiger, können Kosten bis zu 10.000 Euro anfallen. Maßnahmen reichen dabei vom Abdichten von Bauteilen wie der Bodenplatte bis hin zum Absaugen der Bodenluft unterhalb der Bodenplatte. Verschiedene Maßnahmen sind in der ÖNORM S 5280-3 Radon–Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden angeführt.
➔ Generalsanierungen und thermische Sanierungen
Hinweis: Nach der Radonsanierung wird eine Kontrollmessung empfohlen.
Hinweis zur Förderung: Oberösterreich, Steiermark und Tirol fördern bautechnische Sanierungen bei hohen Radonkonzentrationen.
Fachleute für baulichen Radonschutz beraten Sie bei Fragen zum Thema Radon in Gebäuden. Außerdem planen sie Radonsanierungen von bestehenden Gebäuden sowie Radonschutzmaßnahmen für neue Gebäude und führen diese durch. Kontaktdaten und Anschrift der Fachleute, eingeteilt nach Bundesländern, finden Sie hier:
Klären Sie die Radonsituation nach Möglichkeit mit einer Langzeitmessung ab. Eine Langzeitmessung dauert ungefähr sechs Monate und soll unbedingt bei normaler Raumnutzung erfolgen. Eine Messung ist daher nur in bewohnten Räumen sinnvoll.
Kurzzeitmessungen werden nicht empfohlen, da kein aussagekräftiger Vergleich mit dem Referenzwert möglich ist.
Radon am Arbeitsplatz
Der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen wird durch das Strahlenschutzgesetz und die Radonschutzverordnung geregelt. Arbeitgeber:innen sind demnach verpflichtet, die Radonkonzentration an bestimmten Arbeitsplätzen zu messen. Liegt die Radonkonzentration am Arbeitsplatz im Jahresmittel oberhalb des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter, sind Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer:innen zu treffen.
Arbeitsplätze in Radonschutzgebieten: Ihr Betrieb fällt in den Geltungsbereich des Radonschutzes am Arbeitsplatz, wenn der Betrieb/die Betriebsstätte in einem Radonschutzgebiet liegt und sich Arbeitsplätze im Erdgeschoß oder in Kellergeschoßen befinden. Trifft beides zu, sind Sie verpflichtet, eine Radonmessung an den betroffenen Arbeitsplätzen durchzuführen.
Darüber hinaus gibt es spezielle Arbeitsplätze, welche auf Grund der Art der Tätigkeit oder der Position des Arbeitsplatzes (z.B. Wasserversorgungsanlagen, untertägige Arbeitsplätze) hohe Radonkonzentrationnen aufweisen können. Diese speziellen Arbeitsplätze unterliegen in ganz Österreich der Messverpflichtung.
Strahlenschutzglossar
Die Radonkonzentration in der Luft wird in Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) gemessen. Das Becquerel ist die Maßeinheit der "Aktivität" eines radioaktiven Stoffes und gibt an, wie viele Kernzerfälle pro Sekunde stattfinden.
Das Sievert (Sv) ist die Einheit für die effektive Dosis, die ein Maß für das Strahlenrisiko darstellt. Diese Einheit berücksichtigt Art und Energie der Strahlung. Üblicherweise vorkommende Expositionen bewegen sich im Bereich von Millisievert (mSv).
Ionisierende Strahlung ist eine Strahlung, die aufgrund ihrer hohen Energie Elektronen aus Atomen herausschlagen kann. Wenn diese Strahlung auf den menschlichen Körper trifft, kann sie gesundheitsschädlich sein und Zellen beschädigen, das Erbgut verändern oder Krebs auslösen.